BK10-24-0158_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 3 ERegG

Überprüfung einer nicht zu Stande gekommenen Vereinbarung

Die zl-traktion GmbH hat sich mit einer Eingabe vom 04.06.2024 gegen die beabsichtigte Ablehnung von Zugtrassen auf der Hunsrückquerbahn zum Netzfahrplan 2024/2025 an die Bundesnetzagentur gewandt.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0158_Z geführt.

BK10-24-0158_Z

Entscheidung

Stand: 06.06.2024

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