BK10-24-0162_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte

Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH hat sich am 12.06.2024 mit einer Beschwerde über die Bewertung von Verspätungsursachen im Rahmen des Anreizsystems durch die DB InfraGO AG an die Bundesnetzagentur gewandt.

Betroffen ist eine Zugfahrt der Beschwerdeführerin am 04.06.2024.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0162_E geführt.

BK10-24-0162_E

Entscheidung

Stand: 13.06.2024

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