BK10-24-0164_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte

Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH hat sich am 15.06.2024 mit einer Beschwerde über die Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens für leistungsabhängige Entgelte und die Bewertung von Verspätungsursachen durch die DB InfraGO AG an die Bundesnetzagentur gewandt.

Betroffen ist eine Zugfahrt der Beschwerdeführerin am 08.06.2024.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0164_E geführt.

BK10-24-0164_E

Entscheidung

Stand: 06.01.2026

Mastodon