BK10-24-0164_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH hat sich am 15.06.2024 mit einer Beschwerde über die Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens für leistungsabhängige Entgelte und die Bewertung von Verspätungsursachen durch die DB InfraGO AG an die Bundesnetzagentur gewandt.

Das Verfahren ist abgeschlossen. Es ist nachstehender Beschluss gefasst worden.

BK10-24-0164_E

Stand: 06.01.2026

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