BK10-24-0180_E
DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG
Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte
Die Train4Train GmbH hat sich am 18.07.2024 mit einer Beschwerde über die Ablehnung eines Antrags auf Umkodierung einer Verspätungsursache durch die DB InfraGO AG an die Bundesnetzagentur gewandt.
Betroffen ist eine Zugfahrt der Beschwerdeführerin am 01.07.2024.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0180_E geführt.
Das Verfahren ist abgeschlossen. Es ist nachstehender Beschluss gefasst worden.
BK10-24-0180_E
Stand: 19.07.2024