BK10-24-0187_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte

Die Train4Train GmbH hat sich am 31.07.2024 mit einer Beschwerde über die Umkodierung einer Verspätungsursache durch die DB InfraGO AG an die Bundesnetzagentur gewandt.

Betroffen ist eine Zugfahrt der Beschwerdeführerin am 17.07.2024.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0187_E geführt.

Das Verfahren ist abgeschlossen. Es ist ein Beschluss gefasst worden.

BK10-24-0187_E

Entscheidung

Stand: 01.08.2024

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