BK10-24-0345_Z
DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG
Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen
Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 12.09.2024 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung der Zugangsanträge der Sägewerk Schwaiger GmbH & Co. KG, Mercer Holz GmbH und Salzburger EisenbahnTransportLogistik GmbH bzgl. Gleise 22 und 23 in der Betriebsstelle Arnstadt aufgrund eines Nutzungskonflikts mit der Transa Spedition GmbH unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0345_Z geführt.
BK10-24-0345_Z
Stand: 16.09.2024