BK10-24-0395_Z
DB InfraGO AG und die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH
Nutzungsbedingungen
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (SNB und NBS)
Die DB InfraGO AG und die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH haben die Bundesnetzagentur am 11.10.2024 über die mit Wirkung für die Netzfahrplanperiode 2026 beabsichtigten Änderungen der Schienennetznutzungsbedingungen und Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (Infrastrukturnutzungsbedingungen 2026 (INB 2026)) unterrichtet.
Hinweis: Am gleichen Tag hat die DB InfraGO AG bei der Bundesnetzagentur auch den Genehmigungsantrag der für die Netzfahrplanperiode 2025 / 2026 beabsichtigten Entgelte eingereicht (TPS 2026). Das diesbezügliche Verwaltungsverfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0396_E geführt. Bitte beachten Sie auch die hierzu veröffentlichte Information der Bundesnetzagentur.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0395_Z geführt.
BK10-24-0395_Z
Stand: 14.10.2024