BK10-24-0433_Z DB InfraGO AG und DB RegioNetz Infrastruktur GmbH
Nutzungsbedingungen
Personenbahnhöfe
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die DB InfraGO AG und DB RegioNetz Infrastruktur GmbH haben die Bundesnetzagentur am 07.11.2024 über die beabsichtigte unterjährige Änderung der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2025 unterrichtet.

Die Unterrichtung umfasst Änderungen in der Anlage 5.7.6 „Kategoriespezifische Basisleistungen und weitere Leistungen der INB (Bereich Personenbahnhöfe)“

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0433_Z geführt.

BK10-24-0433_Z

Entscheidung

Stand: 08.11.2024

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