BK10-24-0466_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte

Die Train4Train GmbH hat sich am 09.12.2024 mit einer Beschwerde über die Bewertung von Verspätungsursachen im Rahmen des Anreizsystems durch die DB InfraGO AG an die Bundesnetzagentur gewandt.

Betroffen ist eine Zugfahrt der Beschwerdeführerin am 09.12.2024.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0466_E geführt.

Das Verfahren ist abgeschlossen. Es ist nachstehender Beschluss gefasst worden.

BK10-24-0466_E

Entscheidung

Stand: 08.01.2025

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