BK10-25-0012_V DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 14 VwVG

Vollstreckung

Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der DB InfraGO AG von Amts wegen ein Verfahren zur Festsetzung eines zuvor angedrohten Zwangsgeldes eingeleitet.

Die Bundesnetzagentur hatte mit Beschluss vom 16.09.2024 (Gz. BK10-23-0255_Z) Vorgaben zur Sicherstellung einer verbesserten Personalausstattung der Stellwerke der DB InfraGO AG getroffen. Die DB InfraGO AG scheint dieser Vorgabe bislang nicht hinreichend nachgekommen zu sein.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0012_V geführt.

BK10-25-0012_V

Entscheidung

Stand: 24.01.2025

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