BK10-25-0036_Z DB InfraGO AG
Nutzungsbedingungen
Schienenwege
§ 67 Abs. 1 ERegG

Verpflichtung zur Abgabe einer Überlastungserklärung nach § 55 Abs. 1 ERegG

Die Beschlusskammer hat von Amts wegen ein Verfahren eingeleitet, um zu überprüfen, ob sie die DB InfraGO AG zur Abgabe einer temporären Überlastungserklärung von Umleitungsstrecken im Zuge der geplanten Generalsanierungen der sog. Linken Rheinstrecke und der Strecke Köln – Aachen verpflichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0036_Z geführt.



BK10-25-0036_Z

Entscheidung

Stand: 24.02.2025

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