BK10-25-0036_Z
DB InfraGO AG
Nutzungsbedingungen
Schienenwege
§ 67 Abs. 1 ERegG
Verpflichtung zur Abgabe einer Überlastungserklärung nach § 55 Abs. 1 ERegG
Die Beschlusskammer hat von Amts wegen ein Verfahren eingeleitet, um zu überprüfen, ob sie die DB InfraGO AG zur Abgabe einer temporären Überlastungserklärung von Umleitungsstrecken im Zuge der geplanten Generalsanierungen der sog. Linken Rheinstrecke und der Strecke Köln – Aachen verpflichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0036_Z geführt.
BK10-25-0036_Z
Stand: 24.02.2025