BK10-25-0042_Z
DB InfraGO AG
Nutzungsbedingungen
Personenbahnhöfe
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)
Die DB InfraGO AG hat mit Schreiben vom 28.02.2025 die Bundesnetzagentur über die beabsichtigte Änderung des Handbuchs zur Errichtung von Fahrkartenautomaten und -entwertern auf Infrastrukturanlagen der Personenbahnhöfe und Haltepunkte unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0042_Z geführt.
BK10-25-0042_Z
Stand: 04.03.2025