BK10-25-0042_Z DB InfraGO AG
Nutzungsbedingungen
Personenbahnhöfe
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die DB InfraGO AG hat mit Schreiben vom 28.02.2025 die Bundesnetzagentur über die beabsichtigte Änderung des Handbuchs zur Errichtung von Fahrkartenautomaten und -entwertern auf Infrastrukturanlagen der Personenbahnhöfe und Haltepunkte unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0042_Z geführt.



BK10-25-0042_Z

Entscheidung

Stand: 04.03.2025

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