BK10-25-0044_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte

Die Schienenverkehrsgesellschaft mbH (SVG) hat sich am 06.03.2025 mit einer Beschwerde über die Abänderung der Kodierung einer Verspätungsursache zwischen den Tagesnachweisen T II und T III durch die DB InfraGO AG im Zusammenhang mit deren Anreizsystem an die Bundesnetzagentur gewandt.

Betroffen ist eine Zugfahrt der SVG am 21.02.2025 im Bereich Aachen.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0044_E geführt.

BK10-25-0044_E

Entscheidung

Stand: 10.03.2025

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