BK10-25-0047_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 1 ERegG

Eingabe eines Zugangsberechtigten

Die RheinCargo GmbH & Co. KG hat sich mit einer Beschwerde vom 12.03.2025 gegen die DB InfraGO AG im Hinblick auf eine geplante Baumaßnahme im Kölner Raum vom 02.05.2025 bis 19.05.2025 an die Bundesnetzagentur gewandt.

Die Beschwerdeführerin bestandet die baubedingten Einschränkungen für ihre Verkehre und begehrt die Folgen der Sperrung auf ein Minimum zu reduzieren.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0047_Z geführt.


BK10-25-0047_Z

Entscheidung

Stand: 14.03.2025

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