BK10-25-0048_E Häfen und Güterverkehr Köln AG
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die Häfen und Güterverkehr Köln AG hat die Bundesnetzagentur am 12.03.2025 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung des Entgeltverzeichnisses der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen zum 01.05.2025 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0048_E geführt.

BK10-25-0048_E

Entscheidung

Stand: 13.03.2025

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