BK10-25-0048_E
Häfen und Güterverkehr Köln AG
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)
Die Häfen und Güterverkehr Köln AG hat die Bundesnetzagentur am 12.03.2025 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung des Entgeltverzeichnisses der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen zum 01.05.2025 unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0048_E geführt.
BK10-25-0048_E
Stand: 13.03.2025