BK10-25-0072_V DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 14 VwVG

Vollstreckung

Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der DB InfraGO AG von Amts wegen ein Verfahren zur Festsetzung von zuvor angedrohten Zwangsgeldern eingeleitet.

Die Bundesnetzagentur hatte mit Beschluss vom 16.09.2024 (Gz. BK10-23-0255_Z) Vorgaben zur Sicherstellung einer verbesserten Personalausstattung der Stellwerke der DB InfraGO AG getroffen. Mit Beschluss vom 20.03.2025 (Gz. BK10-25-0012_V) hatte sie diesbezüglich erstmals Zwangsgelder festgesetzt und weitere Zwangsgelder angedroht. Die DB InfraGO AG scheint den sie treffenden Vorgaben bislang nicht hinreichend nachgekommen zu sein.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0072_V geführt.

BK10-25-0072_V

Entscheidung

Stand: 05.05.2025

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