BK10-25-0076_Z Bremische Hafeneisenbahn
Nutzungsbedingungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation der Hansestadt Bremen hat am 07.05.2025 die Bundesnetzagentur über die beabsichtigte Neufassung bzw. Änderung der Nutzungsbedingungen der Bremischen Hafeneisenbahn zum 01.07.2025 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0076_Z geführt.

BK10-25-0076_Z

Entscheidung

Stand: 08.05.2025

Mastodon