BK10-25-0078_B Rurtalbahn GmbH
Befreiungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 2 ERegG

Antrag auf Befreiung eines Infrastrukturbetreibers von Regulierungsvorschriften

Die Rurtalbahn GmbH hat mit Schreiben vom 12.05.2025 für die von ihr betriebenen Serviceeinrichtungen die Befreiung von Regulierungsvorschriften beantragt.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0078_B geführt.

BK10-25-0078_B

Entscheidung

Stand: 13.05.2025

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