BK10-25-0079_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 1 ERegG

Eingabe eines Zugangsberechtigten

Die eurobahn GmbH & Co. KG hat sich am 12.05.2025 mit einer Beschwerde wegen verfristeter Baukommunikation (verfristeter Übermittlung der Zusammenstellungen der vertrieblichen Folgen - ZvF) im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme im Raum Dortmund ab dem 20.06.2025 an die Regulierungsbehörde gewandt.

Die Zugangsberechtigte beanstandet die verspätete bzw. nicht den Vorgaben der Richtlinie 402.0305 für die Baukommunikation entsprechende Übermittlung von ZvFen. Sie fordert die Absage der Baumaßnahme.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0079_Z geführt.


BK10-25-0079_Z

Entscheidung

Stand: 14.05.2025

Mastodon