BK10-25-0113_E Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft mbH
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 33 ERegG

Verfahrensabschluss

Das Verfahren ist abgeschlossen. Die beantragten Entgelte gelten mit Ablauf der in § 46 Abs. 5 ERegG genannten Frist als genehmigt.

BK10-25-0113_E

Verfahrenseinleitung

Stand: 18.12.2025

Mastodon