BK10-25-0172_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§§ 48f. VwVfG

Amtsverfahren zur eventuellen Anpassung von AGK und OGK 2026 / keine Gewinnerzielung

Die FlixTrain GmbH hat mit Schreiben vom 23.05.2025 die Beschlusskammer aufgefordert, die Entscheidungen der Beschlusskammer zum AGK für die zweite Regulierungsperiode und zum OGK 2026 jedenfalls insoweit aufzuheben, als dort eine Eigenkapitalverzinsung zu Gunsten der DB InfraGO AG berücksichtigt werde.

Hintergrund der Aufforderung ist eine Entscheidung des EuGH vom 22.05.2025 in der Rechtssache C-538/23 (ÖBB Infrastruktur / Westbahn). Nach Ansicht der FlixTrain GmbH ist das Urteil so zu verstehen, dass Betreiber von Eisenbahnanlagen (jedenfalls, soweit für sie Kapitel IV der RL 2012/34/EU anwendbar ist) mit den Aufschlägen zur Vollkostendeckung keine Eigenkapitalrendite erzielen dürfen.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0172_E geführt.

Ein Erörterungstermin ist für den 16.06.2025 um 13:00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, terminiert.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 10.06.2025. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.

Im Hinzuziehungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Hinzuziehungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden.

Über eine geschlossene Benutzergruppe auf der Internetseite der Bundesnetzagentur haben die Beteiligten die Möglichkeit, Einsicht in die Verfahrensunterlagen zu nehmen. Neu in die geschlossene Benutzergruppe eingestellte Dokumente werden auf der Startseite der geschlossenen Benutzergruppe aufgelistet. Bei laufenden Verwaltungsverfahren sollte diese Startseite regelmäßig auf neu eingestellte Dokumente überprüft werden. Zusätzlich erfolgt eine systemseitige Benachrichtigung der Nutzer. Die im Verfahren ergangenen Entscheidungen werden den Beteiligten über die geschlossene Benutzergruppe zur Verfügung gestellt. Wenn Sie die Verfahrensakte elektronisch einsehen wollen und mit der Bekanntgabe von Entscheidungen über die geschlossene Benutzergruppe einverstanden sind, teilen Sie uns bitte bei der Hinzuziehung mit, welche Personen Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe erhalten sollen. Dies schließt die Erklärung ein, dass die Personen zum Empfang eventueller Beschlüsse berechtigt sind. Für die Nutzung der geschlossenen Benutzergruppe ist eine einmalige Registrierung mit einer personenbezogenen E-Mail-Adresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mailadresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden

Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs. 7 Satz 3 ERegG).

BK10-25-0172_E

Stand: 27.05.2025

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