BK10-25-0175_Z
DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (SNB und NBS)
Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 30.05.2025 über beabsichtigte unterjährige Änderungen der INB 2025 und 2026 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG unterrichtet.
Inhaltlich geht es um eine Änderung der Stornierungsregelungen, um die Anpassung/Korrektur von Firmennamen und Betriebsstellenbezeichnungen und um Änderungen in der Richtlinie 302.2206Z01 (Örtl. Grenzvereinbarung für die Strecke Forst (Lausitz) – Tuplice).
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0175_Z geführt.
Die beabsichtigten Nutzungsbedingungen sind unter unten stehendem Link veröffentlicht. Die Darstellung erfolgt im Änderungsmodus im Vergleich zu den zuvor gültigen Nutzungsbedingungen.
Gemäß § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Sollte eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden, wird die Beschlusskammer an dieser Stelle darüber informieren.
Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 16.06.2025. Entsprechende Anträge sind zu richten an
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.
Im Hinzuziehungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Hinzuziehungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden.
Über eine geschlossene Benutzergruppe auf der Internetseite der Bundesnetzagentur haben die Beteiligten die Möglichkeit, Einsicht in die Verfahrensunterlagen zu nehmen. Neu in die geschlossene Benutzergruppe eingestellte Dokumente werden auf der Startseite der geschlossenen Benutzergruppe aufgelistet. Bei laufenden Verwaltungsverfahren sollte diese Startseite regelmäßig auf neu eingestellte Dokumente überprüft werden. Zusätzlich erfolgt eine systemseitige Benachrichtigung der Nutzer. Die im Verfahren ergangenen Entscheidungen werden den Beteiligten über die geschlossene Benutzergruppe zur Verfügung gestellt. Wenn Sie die Verfahrensakte elektronisch einsehen wollen und mit der Bekanntgabe von Entscheidungen über die geschlossene Benutzergruppe einverstanden sind, teilen Sie uns bitte bei der Hinzuziehung mit, welche Personen Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe erhalten sollen. Dies schließt die Erklärung ein, dass die Personen zum Empfang eventueller Beschlüsse berechtigt sind. Für die Nutzung der geschlossenen Benutzergruppe ist eine einmalige Registrierung mit einer personenbezogenen E-Mail-Adresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mailadresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden.
Beteiligte werden, soweit Stellungnahmen zum Verfahren beabsichtigt sind, gebeten, diese bis zum 16.06.2025 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs. 7 Satz 3 ERegG).
Anlagen
250530 - INB 2025_ÄM (pdf / 4 MB)
250530_INB_2025_Anlage_5.1b_Liste der Metropolbahnhöfe_ÄM (pdf / 790 KB)
250530_Ril 302.2206Z01_ÄM (pdf / 5 MB)
250530_INB_2025_Anlage_5.1a_Liste der aufkommensstarken Grenzstellen_ÄM (pdf / 730 KB)
250530 - INB 2026_ÄM (pdf / 4 MB)
BK10-25-0175_Z
Stand: 02.06.2025