BK10-25-0179_E
DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG
Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte
Die Train4Train GmbH (T4T) hat sich am 08.06.2025 mit einer Beschwerde über die Erfolglosigkeit eines Umkodierungsantrags im Zusammenhang mit dem Anreizsystem der DB InfraGO AG an die Bundesnetzagentur gewandt.
Betroffen ist eine Zugfahrt der T4T am 25.03.2025.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0179_E geführt.
BK10-25-0179_E
Stand: 13.06.2025