BK10-25-0187_E
DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG
Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte
Die Train4Train GmbH (T4T) hat sich am 30.06.2025 mit einer Beschwerde über die Ablehnung eines Umkodierungsantrags sowie über die Änderung einer Kodierung ohne Umkodierungsantrag jeweils durch die DB InfraGO AG im Zusammenhang mit deren Anreizsystem an die Bundesnetzagentur gewandt.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0187_E geführt.
BK10-25-0187_E
Stand: 07.07.2025