BK10-25-0190_Z
DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 1 ERegG
Eingabe eines Zugangsberechtigten
Die BeNEX GmbH (Beschwerdeführerin) hat sich mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur gewandt. Gegenstand der Beschwerde ist die Fristentreue der DB InfraGO AG im Konsultationsverfahren zum Zeitpunkt x-33 zur Netzfahrplanperiode 2028.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0190_Z geführt.
BK10-25-0190_Z
Stand: 08.07.2025