BK10-25-0190_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 1 ERegG

Eingabe eines Zugangsberechtigten

Die BeNEX GmbH (Beschwerdeführerin) hat sich mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur gewandt. Gegenstand der Beschwerde ist die Fristentreue der DB InfraGO AG im Konsultationsverfahren zum Zeitpunkt x-33 zur Netzfahrplanperiode 2028.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0190_Z geführt.

BK10-25-0190_Z

Entscheidung

Stand: 08.07.2025

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