BK10-25-0201_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte

Die Train4Train GmbH (T4T) hat sich am 20.07.2025 mit einer Beschwerde über die Ablehnung eines Umkodierungsantrags im Zusammenhang mit dem Anreizsystem der DB InfraGO AG an die Bundesnetzagentur gewandt.

Betroffen ist eine Zugfahrt der T4T am 03.07.2025 im Bereich Schwerin.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0201_E geführt.

BK10-25-0201_E

Entscheidung

Stand: 22.07.2025

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