BK10-25-0202_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte

Die Train4Train GmbH (T4T) hat sich am 20.07.2025 mit einer Beschwerde über die unterbliebene Umsetzung des Ergebnisses des Umkodierungsverfahrens in zwei Fällen im Zusammenhang mit dem Anreizsystem der DB InfraGO AG an die Bundesnetzagentur gewandt.

Betroffen sind zwei Zugfahrten der T4T am 25.06.2025 im Bereich Kassel.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0202_E geführt.

BK10-25-0202_E

Entscheidung

Stand: 21.07.2025

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