BK10-25-0207_V DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 14 VwVG

Verwaltungsvollstreckung

Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der DB InfraGO AG ein Verfahren zur Festsetzung von zuvor angedrohten Zwangsgeldern eingeleitet.

Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 16.09.2024 (Gz. BK10-23-0255_Z) Vorgaben zur Sicherstellung einer verbesserten Personalausstattung der Stellwerke der DB InfraGO AG getroffen. Mit den Beschlüssen vom 20.03.2025 (Gz. BK10-25-0012_V) und vom 05.06.2025 (Gz. BK10-25-0072_V) hat die Beschlusskammer einzelne der angedrohten Zwangsgelder gegenüber der DB InfraGO AG festgesetzt und darüber hinaus weitere Zwangsgelder für den Fall einer wiederholten Zuwiderhandlung angedroht. Die DB InfraGO AG scheint diesen Vorgaben bislang nicht hinreichend nachgekommen zu sein.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0207_V geführt.

BK10-25-0207_V

Entscheidung

Stand: 28.07.2025

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