BK10-25-0558_Z
DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 1 ERegG
Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Zugtrassen zum Netzfahrplan
Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 18.08.2025 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 1 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung einer Zugtrasse der NBE nordbahn Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG zum Netzfahrplan 2026 unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0558_Z geführt.
BK10-25-0558_Z
Stand: 19.08.2025