BK10-25-0558_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 1 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Zugtrassen zum Netzfahrplan

Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 18.08.2025 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 1 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung einer Zugtrasse der NBE nordbahn Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG zum Netzfahrplan 2026 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0558_Z geführt.

BK10-25-0558_Z

Entscheidung

Stand: 19.08.2025

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