BK10-25-0573_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 1 ERegG

Nachträgliche Überprüfung von Nutzungsbedingungen (SNB)

Die LTE Germany GmbH hat sich mit Beschwerde vom 15.08.2025 wegen der auf dem Stornierungsverhalten basierenden Vorrangregelung in Abschnitt 4.2.1.9 lit c) der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG (sog. Stornoquotenregelung) und hinsichtlich des Ablaufs des Zuweisungsverfahren für die Netzfahrplanperiode 2025/2026 an die Bundesnetzagentur gewandt.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0573_Z geführt.

BK10-25-0573_Z

Entscheidung

Stand: 06.01.2026

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