BK10-25-0581_Z
DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG
Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen
Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 01.09.2025 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung des Zugangsantrags der Metrans Rail Deutschland bzgl. Gleis 5 in der Betriebsstelle Königs Wusterhausen aufgrund eines Nutzungskonflikts mit der FlixTrain GmbH unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0581_Z geführt.
BK10-25-0581_Z
Stand: 02.09.2025