BK10-25-0582_Z
DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (SNB und NBS)
Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 02.09.2025 über beabsichtigte unterjährige Änderungen der INB 2026 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG unterrichtet.
Geändert werden sollen die Richtlinien 402.0305 sowie die Ziffer 3.4.6 (Grenzlasten für Züge). Neugefasst werden soll die Richtlinie 420.9001.
Bitte beachten Sie, dass das vorliegende Verfahren ausschließlich die beabsichtigten unterjährigen Änderungen der Schienennetz-Nutzungsbedingungen einschließlich der Regelwerke betrifft (Baukommunikation, Grenzlastanzeiger und Kodierprozess). In den veröffentlichten Dokumenten sind z. T. zusätzlich beabsichtigte Änderungen an Entgelten bzw. Entgeltgrundsätzen dargestellt. Diese Änderungen betreffen eine Modifikation des im Verfahren BK10-24-0396_E gegenständlichen Entgeltgenehmigungsantrags zum Trassenpreissystem 2026 und werden dort behandelt.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0582_Z geführt.
BK10-25-0582_Z
Stand: 03.09.2025