BK10-25-0583_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen

Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 03.09.2025 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung des Zugangsantrags der DB Cargo AG bzgl. Gleis 166 in der Betriebsstelle Bremen Rbf aufgrund eines Nutzungskonflikts mit der ARS Altmann AG unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0583_Z geführt.

BK10-25-0583_Z

Entscheidung

Stand: 03.09.2025

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