BK10-25-0587_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen

Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 04.09.2025 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung des Zugangsantrags der PKP Cargo S.A. bzgl. Gleis 26 in der Betriebsstelle Frankfurt (Oder) Oderbrücke Pbf aufgrund eines Nutzungskonflikts mit der Delta Rail GmbH unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0587_Z geführt.

BK10-25-0587_Z

Entscheidung

Stand: 05.09.2025

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