BK10-25-0588_Z
DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG
Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen
Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 04.09.2025 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung des Zugangsantrags der Metrans Rail (Deutschland) GmbH bzgl. Gleis 606 in der Betriebsstelle Würzburg Rbf aufgrund eines Nutzungskonflikts mit der RheinCargo GmbH & Co. KG unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0588_Z geführt.
BK10-25-0588_Z
Stand: 05.09.2025