BK10-25-0594_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG

Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen

Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 09.09.2025 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung des Zugangsantrags der CD Cargo a.s. bzgl. Gleis 108 in der Betriebsstelle Bremerhaven-Speckenbüttel aufgrund eines Nutzungskonflikts mit der DB Cargo AG unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0594_Z geführt.

BK10-25-0594_Z

Entscheidung

Stand: 11.09.2025

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