BK10-25-0594_Z
DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG
Unterrichtung über die beabsichtigte Ablehnung von Kapazität in Serviceeinrichtungen
Die DB InfraGO AG hat die Bundesnetzagentur am 09.09.2025 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 3 ERegG über die beabsichtigte Ablehnung des Zugangsantrags der CD Cargo a.s. bzgl. Gleis 108 in der Betriebsstelle Bremerhaven-Speckenbüttel aufgrund eines Nutzungskonflikts mit der DB Cargo AG unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0594_Z geführt.
BK10-25-0594_Z
Stand: 11.09.2025