BK10-25-0666_V DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 14 VwVG

Vollstreckung

Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der DB InfraGO AG ein Verfahren von Amts wegen zur Festsetzung von zuvor angedrohten Zwangsgeldern eingeleitet.

Die Bundesnetzagentur hatte mit Beschluss vom 16.09.2024 (BK10-23-0255_Z) Vorgaben zur Sicherstellung einer verbesserten Personalausstattung der Stellwerke der DB InfraGO AG getroffen. Mit Beschluss vom 15.09.2025 (BK10-25-0207_V) hatte sie einzelne Zwangsgelder festgesetzt und darüber hinaus weitere Zwangsgelder für den Fall einer Zuwiderhandlung angedroht. Die DB InfraGO AG scheint diesen Vorgaben bislang nicht hinreichend nachgekommen zu sein.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0666_V geführt.

BK10-25-0666_V

Entscheidnung

Stand: 18.12.2025

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