BK10-25-0680_Z Hafen Duisburg-Rheinhausen GmbH (HDR)
Nutzungsbedingungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die Hafen Duisburg-Rheinhausen GmbH (HDR) hat die Bundesnetzagentur am 28.10.2025 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung ihrer Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen und der dazugehörigen Entgelte unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0680_Z geführt.

BK10-25-0680_Z

Entscheidung

Stand: 15.12.2025

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