BK10-25-0680_Z
Hafen Duisburg-Rheinhausen GmbH (HDR)
Nutzungsbedingungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)
Die Hafen Duisburg-Rheinhausen GmbH (HDR) hat die Bundesnetzagentur am 28.10.2025 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung ihrer Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen und der dazugehörigen Entgelte unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0680_Z geführt.
BK10-25-0680_Z
Stand: 15.12.2025