BK10-25-0682_Z BayernBahn Infra GmbH
Nutzungsbedingungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die BayernBahn Infra GmbH hat die Bundesnetzagentur am 31.10.2025 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung ihrer Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) und der Entgelte unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0682_Z geführt.

BK10-25-0682_Z

Entscheidung

Stand: 15.12.2025

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