BK10-25-0684_E Usedomer Bäderbahn GmbH
Entgeltregulierung
Personenbahnhöfe
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die Usedomer Bäderbahn GmbH hat die Bundesnetzagentur am 31.10.2025 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung der Liste der Entgelte für Serviceeinrichtungen zum 14.12.2025 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0684_E geführt.

BK10-25-0684_E

Entscheidung

Stand: 15.12.2025

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