BK10-25-0689_Z
DB InfraGO AG
Nutzungsbedingungen
Schienenwege
§ 73 Abs. 4 ERegG
Möglicher Verzicht auf künftige Unterrichtungen über geänderte „TÜLS-Verkehrsartenmixe“
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren von Amts wegen eingeleitet, das die Prüfung eines möglichen Verzichts nach § 73 Abs. 4 ERegG auf künftige Unterrichtungen der DB InfraGO AG nach § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderungen der in den Nutzungsbedingungen für die im Zuge von Generalsanierungen für temporär überlasteten Schienenwegen (TÜLS) festgelegten maximale Anzahl an Kapazitäten je Verkehrsart an, soweit diese notwendig sind, um vorzuhaltende Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr zu berücksichtigen, zum Gegenstand hat.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0689_Z geführt.
BK10-25-0689_Z
Stand: 13.01.2026