BK10-25-0784_E
WLE Westfälische Landeseisenbahn GmbH
Entgeltregulierung
Schienenwege
33 ERegG
Beschluss im Verwaltungsverfahren aufgrund eines Antrags
Das Verfahren ist abgeschlossen. Die beantragten Entgelte gelten mit Ablauf der in § 46 Abs. 5 ERegG genannten Frist als genehmigt.
Es ist nachstehender Teilbeschluss gefasst worden.
BK10-25-0784_E
Stand: 13.03.2026