BK10-25-0797_Z
Siemens Mobility GmbH
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 48 VwVfG
Beschlussaufhebung
Die Beschlusskammer 10 erwägt, den am 26.09.2025 (Az. BK10-25-0599_Z) ergangenen Beschluss aufzuheben.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0797_Z geführt.
BK10-25-0797_Z
Stand: 18.12.2025