BK10-26-0034_Z DB InfraGO AG und DB RegioNetz Infrastruktur GmbH
Nutzungsbedingungen
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (SNB)

Die DB InfraGO AG und die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH haben die Bundesnetzagentur am 18.02.2026 über die beabsichtigte unterjährige Änderung der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2026 und 2027 hinsichtlich der Umsetzung des 2. Teilbeschlusses BK10-25-0043_Z (Einführung von Strafzahlungen und eines Trassendurchführungsrechts bei verfristeter Übersendung von ZvF-Dokumenten sowie Änderung der Regelung in der Richtlinie 402.0305 zu Ausnahmen bei der Anwendung von Fristen zur Konsultation, Abstimmung und Koordinierung von BKE sowie Übergabe von ZvF/ÜB bzw. GPE/FPE) unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0034_Z geführt.

BK10-26-0034_Z

Entscheidung

Stand: 16.10.2026

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