BK10-26-0056_Z DB InfraGO AG und DB RegioNetz Infrastruktur GmbH
Nutzungsbedingungen
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (SNB)

Die DB InfraGO AG und die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH haben am 09.04.2026 die Bundesnetzagentur über die beabsichtigte unterjährige Änderung der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2026 und 2027 unterrichtet.

Die Unterrichtung umfasst Änderungen zu GretA, der Ziffer 4.2.1.9, der Ziffer 6.3.3.3.1 („Räumung von Betriebsführungsgleisen“), der Anlage 4.6.2 („TÜLS“), der Anlage 5.6.2.3 („Entgeltnachlass Umleitung Generalsanierungsmaßnahmen“), der Ril 402.0203 („Regelungen zur Streitbeilegung“), der Ril 402.0204 („Planungsprocedere GelV“), der Ril 402.0305 („Baukommunikation“), sowie die Aufnahme der Anlage 4.2.1.10 „Entgelte zur Berechnung des Regelentgelts in der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung“. Die Änderungen wurden bereits teilweise vorläufig in Kraft gesetzt.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0056_Z geführt.

BK10-26-0056_Z

Entscheidung

Stand: 26.05.2026

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