BK10-26-0062_Z Rurtalbahn GmbH
Nutzungsbedingungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Neufassung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die Rurtalbahn GmbH hat die Bundesnetzagentur am 17.04.2026 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Neufassung ihrer Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) und der Entgelte unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0062_Z geführt.

BK10-26-0062_Z

Entscheidung

Stand: 01.06.2026

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