BK10-26-0062_Z
Rurtalbahn GmbH
Nutzungsbedingungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Neufassung von Nutzungsbedingungen (NBS)
Die Rurtalbahn GmbH hat die Bundesnetzagentur am 17.04.2026 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Neufassung ihrer Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) und der Entgelte unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0062_Z geführt.
BK10-26-0062_Z
Stand: 01.06.2026