BK10-26-0164_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 1 ERegG

Eingabe eines Zugangsberechtigten

Drei zugangsberechtigte Unternehmen, die SBB Cargo Deutschland GmbH, die European Cargo Logistics GmbH und die Nordic Rail Service GmbH haben sich mit einer Beschwerde wegen der durch die Infrastrukturbetreiberin angekündigten Sperrung der Strecke zwischen Hamburg und Lübeck vom 03.10.2026 bis zum 19.10.2026 an die Bundesnetzagentur gewandt. Die Beschwerdeführerinnen beanstanden insbesondere, dass die vorgeschlagene Umleitungsstrecke über Lüneburg bezogen auf Streckenlänge und zeitlichen Mehraufwand für die Zugangsberechtigten nachteilhaft sei und zudem – wegen fehlender Elektrifizierung – nur mit Dieseltraktion befahrbar sei.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0164_Z geführt.

Gemäß § 77 Abs. 6 Satz 3 ERegG kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Sollte eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden, wird die Beschlusskammer an dieser Stelle darüber informieren.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 20.05.2026. Entsprechende Anträge sind zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer Eisenbahn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK-Eisenbahn@BNetzA.de.

Im Hinzuziehungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Hinzuziehungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden.

Über eine geschlossene Benutzergruppe auf der Internetseite der Bundesnetzagentur haben die Beteiligten die Möglichkeit, Einsicht in die Verfahrensunterlagen zu nehmen. Neu in die geschlossene Benutzergruppe eingestellte Dokumente werden auf der Startseite der geschlossenen Benutzergruppe aufgelistet. Bei laufenden Verwaltungsverfahren sollte diese Startseite regelmäßig auf neu eingestellte Dokumente überprüft werden. Zusätzlich erfolgt eine systemseitige Benachrichtigung der Nutzer. Die im Verfahren ergangenen Entscheidungen werden den Beteiligten über die geschlossene Benutzergruppe zur Verfügung gestellt. Wenn Sie die Verfahrensakte elektronisch einsehen wollen und mit der Bekanntgabe von Entscheidungen über die geschlossene Benutzergruppe einverstanden sind, teilen Sie uns bitte bei der Hinzuziehung mit, welche Personen Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe erhalten sollen. Dies schließt die Erklärung ein, dass die Personen zum Empfang eventueller Beschlüsse berechtigt sind. Für die Nutzung der geschlossenen Benutzergruppe ist eine einmalige Registrierung mit einer personenbezogenen E-Mail-Adresse erforderlich. Die Registrierung kann unter der E-Mail-Adresse BK-Eisenbahn@BNetzA.de erbeten werden.

Der Akteninhalt kann durch alle Beteiligte elektronisch eingesehen werden. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Unterlagen (auch Anträge und Stellungnahmen) zusätzlich in einer Fassung eingereicht werden, in der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten durch Schwärzungen unkenntlich gemacht sind. Unterbleibt die Vorlage einer dergestalt freigegebenen Fassung, kann die Beschlusskammer grundsätzlich von der Zustimmung der Beteiligten zur Einsicht in die vorgelegten Unterlagen ausgehen (vgl. bezüglich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 77 Abs. 7 Satz 3 ERegG).

BK10-26-0164_Z

Stand: 07.05.2026

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