BK10-26-0188_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 1 ERegG

Nachträgliche Überprüfung von Zugangsregelungen

Die SVG Schienenverkehrsgesellschaft mbH hat sich am 03.06.2026 mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur gewandt.

Gegenstand der Beschwerde ist eine aus Sicht der Beschwerdeführerin bestehende Fristverletzung im Hinblick auf das Informieren über die Baumaßnahme ZvF 65566 durch die DB InfraGO AG.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-26-0188_Z geführt.

BK10-26-0188_Z

Entscheidung

Stand: 26.06.2026

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